GfL Gesellschaft für Lebensmittel-Forschung mbH
Pflanzenschutzmittel werden nicht nur beim Anbau sondern auch als Vorratsschutzmittel bei der Lagerung von Lebensmitteln eingesetzt. Als biologisch aktive Stoffe gelangen diese oder ihre Metaboliten über die Nahrungskette und das Trinkwasser in den menschlichen Körper. Ihre Zulassung und Anwendung unterliegt deshalb strengen gesetzlichen Bestimmungen. Zum Schutz des Verbrauchers sind für Rückstände dieser Substanzen auf Lebensmitteln im Rahmen des Lebensmittelrechts Höchstmengen festgelegt. Diese Festlegungen erfolgen im wesentlichen durch die jeweiligen Länder und sind bisher weder in der Europäischen Union noch durch den Codex Alimentarius vollständig harmonisiert.
Das weltweite Handeln mit Lebensmitteln erfordert deshalb die Überprüfung auf Einhaltung der Höchstmengenverordnungen. Dies bedarf nicht nur eine hoch spezialisierte Analytik sondern auch das Wissen um die verwendeten Wirkstoffe. Berücksichtigt man, dass weltweit mehr als 700 verschiedene Pflanzenschutzmittel angewendet werden, wird deutlich, dass nur eine jahrelange Erfahrung auf diesem Analysengebiet Ihnen die erforderliche Sicherheit für Ihre Produkte bieten kann.
QS LogoUm in diesem Bereich immer auf dem aktuellen Kenntnisstand zu sein verfolgen wir nicht nur sehr intensiv neue Entwicklungen im Bereich der Analytik und bei der Neuzulassung von Wirkstoffen. Sondern nutzen auch unsere internationalen Kontakte, die uns den Zugriff auf Anwendungslisten verschiedener Länder ermöglichen. So können wir unser Analysenspektrum ständig zielgerichtet erweitern. Zur Zeit erfassen wir mit den verschiedensten Methoden ca. 500 Wirkstoffe in pflanzlichen Lebensmitteln.
Wesentlicher Baustein der Pflanzenschutzmittelrückstandsanalytik sind die Screening-Methoden, mit denen der grösste Teil der Wirkstoffe erfasst werden kann. Zum einen handelt es sich um die bereits seit Jahren etablierte Multimethode DFG S-19, bei der mittels der Gaschromatographie unter Einsatz verschiedenster Detektoren von uns ca. 330 Substanzen erfasst werden können. Hinzu kommt eine relativ neue Methode, und zwar ein hochdruckflüssigkeitschromatographisches massenspektrometrisches Verfahren (LC-MS/MS) mit dem zur Zeit ca. 100 Substanzen nachgewiesen werden können.
Neben diesen Screeningverfahren bieten wir noch die folgenden Sammel- und Einzelmethoden an:
Sammelmethoden: |
Einzelmethoden: |
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Die komplette Liste der von uns erfassbaren Wirkstoffe sind im Leistungsverzeichnis zusammengestellt.
Die von uns erstellten Untersuchungsbefunde enthalten neben den Analysenergebnissen selbstverständlich auch eine ausführliche rechtliche Beurteilung. Hierbei berücksichtigen wir nicht nur die nationalen Bestimmungen sondern auch aktuelle Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft sowie des Codex Alimentarius.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen jederzeit kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.