GfL Gesellschaft für Lebensmittel-Forschung mbH
Zu allen von uns durchgeführten Analysen erhalten Sie eine ausführliche lebensmittelrechtliche Beurteilung. Bei Fertigpackungen erfolgt auf Wunsch zusätzlich eine umfassende Überprüfung der Deklaration bezüglich der lebensmittelrechtlich relevanten Kennzeichnungselemente.
Daneben bieten wir unsere Beratung aber auch bei der Deklarationsgestaltung von neu entwickelten oder aus Drittländern importierten Produkten an.
Ferner sind in unserem Team zwei Lebensmittelchemiker amtlich zugelassene Sachverständige für die Untersuchung von Lebensmittel-, Bedarfsgegenständen und Kosmetika-Gegenproben. Diese sind befugt Gegenprobenbeutel zu öffnen und erstellen bei Beanstandungen gegebenenfalls entsprechende Gegengutachten.
Im Streitfall stehen wir Ihnen auch als Sachverständige vor Gericht zur Seite. Diesbezüglich konnten wir seit Firmengründung bereits einige Erfahrungen mit durchweg positivem Erfolg sammeln.
Ist Ihnen das Lebensmittelrecht zu unverständlich und komplex zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.